Stromanbieter wechseln: so läuft es ab

Der technische Wechsel dauert seit Januar 2026 nur noch 24 Stunden. Der Rest hängt an Ihrer Kündigungsfrist.

18.09.20265 Min. Lesezeit

Was Sie vor dem Wechsel brauchen

Zwei Angaben reichen für den Vergleich: Postleitzahl und Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Beides steht auf der letzten Jahresabrechnung, meist auf Seite eins neben dem Abrechnungszeitraum.

Für den Antrag selbst kommt die Zählernummer dazu. Sie steht direkt am Zähler und noch einmal auf der Rechnung. Wer gerade umgezogen ist und keine alte Rechnung hat, schätzt den Verbrauch: 1.500 kWh für einen Einpersonenhaushalt, etwa 3.500 kWh für drei Personen.

Der Ablauf in drei Schritten

Sie füllen im Rechner Postleitzahl und Verbrauch aus und sehen die Tarife Ihrer Region, sortiert nach den Gesamtkosten im ersten Jahr. Nach der Auswahl geben Sie Adresse, Zählernummer und Bankverbindung an. Das war Ihr Teil.

Den Rest übernimmt der neue Anbieter. Er kündigt bei Ihrem alten Versorger, meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an und schickt Ihnen die Bestätigung mit dem Lieferbeginn. Sie müssen nichts kündigen und niemanden anrufen.

Wie lange dauert der Wechsel?

Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Lieferantenwechsel nach § 20a EnWG an jedem Werktag binnen 24 Stunden vollzogen sein. Vorher waren bis zu acht Werktage erlaubt.

Das heißt nicht, dass Sie morgen beim neuen Anbieter sind. Maßgeblich bleibt Ihre vertragliche Kündigungsfrist. In der Grundversorgung sind es zwei Wochen, bei Laufzeitverträgen meist vier Wochen zum Ende der Laufzeit. Rechnen Sie in der Praxis mit zwei bis sechs Wochen.

Bleibt der Strom an?

Ja. Eine Versorgungslücke ist rechtlich ausgeschlossen. Sollte der neue Anbieter ausfallen, springt automatisch die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers ein. Sie merken davon nichts, außer auf der Rechnung.

Wann sich der Wechsel besonders lohnt

Am meisten holt heraus, wer noch in der Grundversorgung steckt. Nach Zahlen von Strom-Report zahlen Haushalte dort Anfang 2026 im Schnitt 42,83 ct/kWh, während Neukundentarife je nach Quelle und Verbrauch zwischen rund 24 und 30 ct/kWh liegen. Bei 3.500 kWh im Jahr sind das mehrere hundert Euro Unterschied.

Zweiter guter Zeitpunkt: wenn eine Preiserhöhung ins Haus flattert. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und sind nicht an die normale Frist gebunden.

Häufige Fragen

Kann ich mehrmals im Jahr wechseln?

Ja, solange Sie keine Mindestlaufzeit verletzen. Viele Haushalte wechseln jährlich, weil Neukundenboni nur im ersten Vertragsjahr wirken.

Was passiert mit meiner Schlussrechnung?

Der alte Anbieter rechnet nach dem Zählerstand zum Wechseltag ab. Guthaben wird erstattet, Nachzahlungen werden fällig. Die Frist dafür beträgt sechs Wochen nach Vertragsende.

Muss ich den Zählerstand selbst melden?

Meist liest der Netzbetreiber ihn aus oder fordert ihn an. Machen Sie trotzdem ein Foto vom Zähler am Wechseltag, das erspart Diskussionen.

Quellen

  • § 20a EnWG, Fassung seit 01.01.2026
  • Strom-Report, Strompreisentwicklung, Stand September 2026