Stromvertrag kündigen: Fristen, Muster, Sonderfälle

In den meisten Fällen kündigen Sie gar nicht selbst. Es gibt aber Situationen, in denen es besser ist.

25.08.20265 Min. Lesezeit

Die normale Frist

Bei Laufzeitverträgen beträgt die Kündigungsfrist üblicherweise vier Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, darf er nach dem ersten Jahr mit höchstens einem Monat Frist gekündigt werden.

In der Grundversorgung sind es zwei Wochen, jederzeit.

Wann der neue Anbieter das übernimmt

Beim Wechsel über einen Vergleich setzen Sie im Antrag ein Häkchen, und der neue Anbieter kündigt für Sie. Das ist der Normalfall und erspart Terminverwirrung, weil er die Kündigung auf den Lieferbeginn abstimmt.

Selbst kündigen sollten Sie, wenn Sie ohne neuen Vertrag aussteigen wollen, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht fristgerecht nutzen müssen oder wenn der Anbieter die Kündigung durch den Wettbewerber ablehnt.

Sonderkündigungsrecht

Bei einer Preiserhöhung dürfen Sie kündigen, unabhängig von der Laufzeit. Der Anbieter muss Sie rechtzeitig informieren und auf das Recht hinweisen. Wichtig: Die Frist ist kurz, oft endet sie mit dem Wirksamwerden der Erhöhung.

Beim Umzug hängt es vom Vertrag ab. Manche Anbieter akzeptieren jede Adressänderung als Kündigungsgrund, andere nur den Wechsel in ein anderes Netzgebiet. Steht in Ihren Vertragsunterlagen.

So formulieren Sie es

Kurz reicht: „Hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag mit der Kundennummer 123456 zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Beendigungstermin schriftlich."

Textform genügt, eine E-Mail ist ausreichend. Bewahren Sie die Bestätigung auf, bis die Schlussrechnung stimmt.

Fristen im Blick behalten

Notieren Sie sich zwei Termine: das Ende der Mindestlaufzeit und den letzten möglichen Kündigungstag, also vier Wochen davor. Wer diesen Tag verpasst, hängt bei vielen Anbietern weitere zwölf Monate fest, zum dann gültigen Preis.

Seit der Reform des Verbrauchervertragsrechts darf sich ein Vertrag nur noch unbefristet verlängern, kündbar mit einem Monat Frist. Ältere Verträge mit automatischer Jahresverlängerung laufen aber teilweise noch.

Wenn der Anbieter die Kündigung ablehnt

Das passiert, wenn Kundennummer oder Zählernummer nicht passen oder wenn der Anbieter die Frist anders berechnet. Fordern Sie eine schriftliche Begründung mit dem Beendigungstermin an, den er für richtig hält.

Bleibt es beim Streit, ist die Schlichtungsstelle Energie zuständig. Das Verfahren ist für Haushaltskunden kostenlos, dauert einige Wochen und endet mit einem Vorschlag, den Sie annehmen können.

Häufige Fragen

Muss ich kündigen, bevor ich vergleiche?

Nein. Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag steht, sonst landen Sie ungewollt in der Grundversorgung.

Wie lange hat der Anbieter Zeit für die Schlussrechnung?

Sechs Wochen nach Ende der Belieferung. Danach können Sie die Abrechnung anmahnen.

Was gilt bei Insolvenz meines Anbieters?

Die Ersatzversorgung des Grundversorgers greift automatisch für bis zu drei Monate. Nutzen Sie die Zeit, um in Ruhe einen neuen Tarif zu wählen.

Quellen

  • § 41b EnWG
  • Verbraucherzentrale, Hinweise zur Kündigung von Energieverträgen