Wenn der Stromanbieter insolvent wird

Der Strom bleibt an. Teuer wird es trotzdem, wenn Sie die drei Monate Ersatzversorgung verstreichen lassen.

07.09.20264 Min. Lesezeit

Was sofort passiert

Stellt ein Anbieter die Belieferung ein, rutschen Sie automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Das geschieht ohne Ihr Zutun, eine Versorgungslücke gibt es nicht.

Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate begrenzt und wird zu den Bedingungen der Grundversorgung abgerechnet, also meist teuer. Sie ist als Übergang gedacht, nicht als Dauerlösung.

Was Sie in diesen drei Monaten tun sollten

Lesen Sie den Zähler am Tag der Liefereinstellung ab und fotografieren Sie ihn. Dieser Stand trennt die Abrechnung des alten Anbieters von der Ersatzversorgung.

Vergleichen Sie dann in Ruhe und schließen Sie einen neuen Vertrag. Sie können jederzeit aus der Ersatzversorgung heraus wechseln, es gibt keine Bindung.

Geld, das noch aussteht

Guthaben aus zu hohen Abschlägen und zugesagte Boni sind Forderungen gegen die Insolvenzmasse. Melden Sie sie beim Insolvenzverwalter schriftlich an, die Frist steht im Eröffnungsbeschluss.

Die Erfahrung aus den Insolvenzen der Jahre 2021 und 2022 ist ernüchternd: Quoten liegen oft im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Erwarten Sie wenig, melden Sie die Forderung trotzdem an.

Wie Sie das Risiko senken

Meiden Sie Tarife mit Vorkasse oder Kaution. Wer ein Jahr im Voraus zahlt, gibt dem Anbieter einen zinslosen Kredit und steht bei Insolvenz ganz hinten an.

Achten Sie im Vergleich auf Hinweise zu Beschwerde- und Ablehnungsquoten. Auffällig günstige Angebote weit unter dem Marktniveau sind ein Warnsignal, kein Schnäppchen.

Woran Sie eine Schieflage früh erkennen

Erste Anzeichen sind meist organisatorisch: Rechnungen kommen verspätet, der Kundenservice antwortet nicht mehr, Abschläge werden ohne Erklärung stark erhöht oder plötzlich gar nicht mehr eingezogen. Auch eine Umstellung auf Vorkasse mitten im Vertrag ist ein Warnsignal.

Im Vergleich sehen Sie zusätzlich Hinweise auf hohe Beschwerde- oder Ablehnungsquoten. Diese Kennzeichnungen stehen direkt am Tarif und sind einer der wenigen Frühindikatoren, die öffentlich verfügbar sind.

Der Unterschied zwischen Insolvenz und Kündigung

Nicht jede Liefereinstellung ist eine Insolvenz. Manche Anbieter kündigen Bestandskunden regulär, weil sich der Tarif nicht mehr rechnet. Dann gelten die vertraglichen Fristen, und Sie haben Zeit für einen geordneten Wechsel.

Bei einer Insolvenz endet die Belieferung dagegen oft von einem Tag auf den anderen. Den Unterschied erkennen Sie am Schreiben: Eine Kündigung nennt ein Datum in der Zukunft, eine Liefereinstellung wirkt sofort.

Häufige Fragen

Wird mir der Strom abgestellt?

Nein. Die Ersatzversorgung greift automatisch, Sie merken vom Wechsel technisch nichts.

Muss ich die Ersatzversorgung kündigen?

In der Regel nicht. Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, übernimmt der neue Anbieter die Abmeldung.

Bekomme ich meinen Bonus noch?

Nur über die Insolvenzquote. Der Anspruch bleibt bestehen, die Auszahlung ist meist gering.

Quellen

  • § 38 EnWG zur Ersatzversorgung
  • Bundesnetzagentur, Hinweise bei Liefereinstellung