Strom ummelden: was beim Umzug zu tun ist

Wer beim Umzug nichts tut, landet automatisch in der Grundversorgung. Das ist der teuerste Weg.

19.09.20265 Min. Lesezeit

Zwei Wege, einer ist meist besser

Sie können den bestehenden Vertrag mitnehmen, wenn der Anbieter die neue Adresse beliefert. Das ist bequem, aber selten der günstigste Weg, weil Ihr alter Tarif nach dem ersten Jahr ohnehin teurer geworden ist.

Der zweite Weg ist ein neuer Vertrag zum Einzugsdatum. Sie vergleichen mit der neuen Postleitzahl, weil Netzentgelte und damit die Preise regional verschieden sind. Neukundenboni gibt es nur auf diesem Weg.

Der Zeitplan

Zwei bis sechs Wochen vor dem Einzug ist der richtige Zeitpunkt. Dann vergleichen Sie in Ruhe und der neue Anbieter kann zum Einzugstag beliefern. Eine rückwirkende Anmeldung ist seit Juni 2025 nicht mehr möglich, in der Lücke versorgt Sie der Grundversorger.

Melden Sie den Auszug beim alten Anbieter mit Datum und Zählerstand. Er erstellt die Schlussrechnung, für die Sie noch eine Bankverbindung und die neue Anschrift hinterlegen sollten.

Zählerstände sichern

Notieren Sie beim Auszug und beim Einzug jeweils Zählernummer und Zählerstand, am besten im Übergabeprotokoll mit Unterschrift des Vermieters oder Nachmieters. Fotografieren Sie beides.

Ohne diese Werte rechnet der Versorger mit Schätzungen, und Sie zahlen möglicherweise den Verbrauch des Vormieters mit. Das nachträglich zu korrigieren ist mühsam.

Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Ob Sie außerordentlich kündigen dürfen, hängt vom Vertrag ab. Manche Anbieter akzeptieren jeden Umzug, andere nur den Wechsel in ein Netzgebiet, in dem sie nicht liefern. Die Regelung steht in Ihren Vertragsbedingungen unter „Umzug".

Liegt kein Sonderkündigungsrecht vor und läuft der Vertrag noch, bleibt nur die Mitnahme oder das Aussitzen bis zum regulären Ende.

Untermiete, WG, Zwischenmiete

Der Vertrag läuft immer auf die Person, die den Zähler nutzt. In der WG sollte klar sein, wer Vertragspartner ist und wie abgerechnet wird. Ein Wechsel des Vertragsinhabers innerhalb der Wohnung ist unkompliziert, muss aber schriftlich angezeigt werden.

Die Frist beim Auszug

Melden Sie den Auszug mindestens zwei Wochen vorher, mit Datum und Zählerstand. Viele Anbieter verlangen die Mitteilung in Textform, eine E-Mail genügt. Ohne Abmeldung läuft der Vertrag weiter, und im schlechtesten Fall zahlen Sie den Verbrauch des Nachmieters.

Die Schlussrechnung muss innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende bei Ihnen sein. Hinterlegen Sie dafür die neue Anschrift und eine Bankverbindung, sonst landet ein Guthaben im Nirgendwo.

Erstbezug und Neubau

Bei einem Neubau übernimmt zunächst der Grundversorger die Belieferung, sobald der Zähler gesetzt ist. Das ist normal und lässt sich mit zwei Wochen Frist jederzeit beenden. Warten Sie mit dem Vergleich, bis die Zählernummer feststeht, denn ohne sie kann der neue Anbieter den Wechsel nicht anmelden.

Häufige Fragen

Wann muss ich den Strom spätestens ummelden?

Idealerweise zwei bis sechs Wochen vor dem Einzug. Rückwirkend geht es nicht mehr, dann übernimmt der Grundversorger.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

Sie beziehen automatisch Strom in der Grundversorgung, zu deren Preisen. Kündbar ist das jederzeit mit zwei Wochen Frist.

Kann ich meinen Bonus mitnehmen?

Nein. Boni gelten pro Vertrag und Lieferstelle. Bei einem Umzug mit neuem Vertrag entsteht ein neuer Anspruch, sofern Sie nicht schon Kunde des Anbieters waren.

Quellen

  • § 20a EnWG
  • Verbraucherzentrale, Energieverträge bei Umzug