Photovoltaik: Eigenverbrauch, Einspeisung, Reststromtarif

Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Bezugspreis. Eingespeist bringt sie weniger als ein Drittel davon.

01.09.20265 Min. Lesezeit

Die einfache Rechnung

Strom vom eigenen Dach kostet Sie nichts mehr, sobald die Anlage bezahlt ist. Verbrauchen Sie ihn selbst, sparen Sie den vollen Bezugspreis, aktuell rund 26 bis 30 Cent je kWh. Die Einspeisevergütung für neue Anlagen liegt deutlich darunter und sinkt halbjährlich weiter.

Deshalb dreht sich bei Photovoltaik alles um die Eigenverbrauchsquote. Ohne Speicher liegt sie typischerweise bei 25 bis 35 Prozent, mit Speicher bei 55 bis 70 Prozent.

Was im Winter passiert

Im Dezember liefert eine Anlage in Deutschland oft nur ein Zehntel des Juniertrags. Genau dann ist der Verbrauch am höchsten, besonders mit Wärmepumpe. Sie brauchen also einen guten Reststromtarif, auch wenn die Jahresbilanz der Anlage gut aussieht.

Rechnen Sie für den Vergleich mit dem Netzbezug, nicht mit dem Gesamtverbrauch. Den Wert finden Sie nach dem ersten vollen Jahr auf der Abrechnung, vorher schätzt ihn der Installateur.

Den passenden Reststromtarif finden

Bei geringem Netzbezug wird der Grundpreis zum entscheidenden Faktor. Ein Tarif mit 7 Euro Grundpreis und leicht höherem Arbeitspreis schlägt bei 1.200 kWh Bezug oft den vermeintlich günstigeren mit 12 Euro Grundpreis.

Achten Sie auf Mindestabnahmemengen. Einige Tarife setzen 1.500 oder 2.000 kWh voraus, was mit Anlage und Speicher schnell unterschritten wird.

Anmeldung und Pflichten

Jede Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ohne Eintragung droht der Verlust der Vergütung.

Für Anlagen mit Volleinspeisung gelten andere Vergütungssätze als für Überschusseinspeisung. Die Entscheidung trifft man vor der Inbetriebnahme und kann sie jährlich ändern.

Speicher, ja oder nein

Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch deutlich, rechnet sich aber nur, wenn der Preis stimmt und die Anlage groß genug ist. Kalkulieren Sie mit dem Bezugspreis, den Sie damit vermeiden, nicht mit der Einspeisevergütung, die Ihnen entgeht.

Steuern seit 2023

Für Anlagen bis 30 Kilowatt Peak auf Wohngebäuden fällt keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung an, und beim Kauf gilt der Umsatzsteuersatz von null Prozent. Damit entfällt für die meisten Privathaushalte die frühere Rechnerei mit Liebhaberei und Vorsteuerabzug. Eine Gewerbeanmeldung ist in aller Regel nicht nötig.

Anders sieht es aus, wenn Sie Strom an Mieter verkaufen oder eine größere Anlage betreiben. Dann lohnt vor dem Bau ein Gespräch mit dem Steuerberater, weil sich Betriebsform und Umsatzsteuerpflicht auf die Wirtschaftlichkeit auswirken.

Wie groß sollte die Anlage sein?

Eine Faustregel für Einfamilienhäuser: ein Kilowatt Peak je 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, aufgerundet auf die verfügbare Dachfläche. Weil Module günstig geworden sind, lohnt es sich fast immer, das Dach voll zu belegen statt knapp zu planen. Überschuss, den Sie nicht selbst verbrauchen, fließt ins Netz und bringt zwar wenig, kostet aber auch nichts.

Häufige Fragen

Lohnt sich Einspeisen überhaupt noch?

Als Zusatzertrag ja, als Geschäftsmodell kaum. Der Eigenverbrauch ist rund drei- bis viermal so viel wert wie die Vergütung.

Brauche ich einen speziellen Stromtarif mit PV?

Nicht zwingend, aber einen mit niedrigem Grundpreis und ohne Mindestabnahme. Sonst zahlen Sie für Strom, den Sie gar nicht beziehen.

Was ist mit Balkonkraftwerken?

Dafür gibt es keine Einspeisevergütung in nennenswerter Höhe, der Nutzen entsteht komplett aus dem Eigenverbrauch.

Quellen

  • EEG in der geltenden Fassung
  • Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur