Woraus der Strompreis besteht

Wer versteht, welcher Teil der Rechnung überhaupt verhandelbar ist, wählt anders aus.

15.09.20264 Min. Lesezeit

Drei Blöcke

Beschaffung und Vertrieb machen rund 41 Prozent aus. Das ist der Einkauf an der Börse plus die Marge des Anbieters. Nur dieser Block steht im Wettbewerb.

Netzentgelte liegen bei etwa einem Viertel. Sie zahlt jeder Anbieter in Ihrem Netzgebiet in gleicher Höhe an den Netzbetreiber, egal ob Stadtwerk oder Discounter. Steuern, Abgaben und Umlagen machen den Rest aus, darunter die Stromsteuer und 19 Prozent Umsatzsteuer.

Was das für den Vergleich heißt

Zwei Drittel Ihrer Rechnung sind festgelegt. Ein Anbieter kann also gar nicht beliebig billig sein. Wenn ein Tarif deutlich unter dem Markt liegt, steckt das Geld meist woanders: in einem Bonus, der nach zwölf Monaten wegfällt, oder in einer Vorauszahlung.

Genau deshalb ist die Grundversorgung so teuer. Sie schöpft den Spielraum im ersten Block voll aus, weil niemand von selbst wechselt.

Die Umlagen 2026

Die EEG-Umlage wird seit 2022 nicht mehr über die Stromrechnung erhoben, sondern aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Geblieben sind kleinere Posten wie die Offshore-Netzumlage mit 0,941 ct/kWh und der Aufschlag für besondere Netznutzung mit 1,559 ct/kWh.

Die Übertragungsnetzentgelte werden 2026 mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst. Das ist der Hauptgrund, warum die Preise in rund 97 Prozent der Orte gesunken sind.

Was Sie damit im Rechner anfangen

Beim Blick auf zwei Angebote lohnt die Frage, woher der Unterschied kommt. Liegt er im Arbeitspreis, arbeitet der Anbieter mit einer knapperen Marge oder hat günstiger eingekauft. Liegt er am Grundpreis, zahlen Sie bei kleinem Verbrauch schnell drauf, obwohl der Cent-Preis niedriger aussieht.

Regionale Netzentgelte erklären, warum derselbe Anbieter in Kiel und in München verschiedene Preise nennt. Das ist kein Fehler im Vergleich, sondern ein Unterschied im Netzgebiet. Ein Umzug über die Stadtgrenze kann die Jahreskosten deshalb spürbar verändern, ohne dass Sie den Tarif wechseln.

Wo Sie die Aufteilung nachlesen

Auf Ihrer Jahresabrechnung muss der Anbieter die Bestandteile ausweisen, meist auf der zweiten Seite unter „Preisbestandteile". Dort finden Sie Netzentgelt, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Stromsteuer und Umlagen in Cent je Kilowattstunde.

Die Stromkennzeichnung auf derselben Rechnung zeigt zusätzlich, woher der Strom stammt. Beide Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und ein guter Ausgangspunkt, bevor Sie das nächste Angebot prüfen.

Häufige Fragen

Warum zahle ich Netzentgelte, obwohl ich den Anbieter gewechselt habe?

Das Netz gehört dem örtlichen Netzbetreiber, nicht Ihrem Lieferanten. Die Entgelte sind reguliert und für alle Anbieter im Gebiet identisch.

Gibt es die EEG-Umlage noch?

Nicht mehr auf Ihrer Rechnung. Die Förderung erneuerbarer Energien läuft seit Juli 2022 über den Bundeshaushalt.

Ist die Stromsteuer gesunken?

Für private Haushalte gilt weiterhin der reguläre Satz. Entlastungen der letzten Jahre betrafen vor allem das produzierende Gewerbe.

Quellen

  • BDEW-Strompreisanalyse, Stand Januar 2026
  • Strom-Report, Umlagen 2026